Zuschüsse für Energie sollen neue Armut verhindern
Kirchensteuer aus Energiepreispauschale fließt direkt an Menschen mit Energienotlagen – Antragstellung über örtliche Beratungsstellen der Caritas
Menschen, die aufgrund der steigenden Energiekosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können ab sofort bei den örtlichen Beratungsstellen der Caritas Zuschüsse für Energiekosten beantragen. Auf diese Weise gibt die Diözese Rottenburg-Stuttgart zusätzliche Kirchensteuereinnahmen weiter, die ihr durch die gesetzliche Energiepreispauschale im Herbst 2022 zugeflossen sind. Die zusätzlichen Steuern in Höhe von 5,3 Millionen werden komplett an bedürftige Menschen weitergereicht. Mit den Hilfen soll neue Armut, verursacht durch die Energiekrise, verhindert werden.
Einen Antrag auf Energiebeihilfe können Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen stellen, die keinen unmittelbaren Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Im Fokus stehen Rentnerinnen und Rentner, kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Teilzeitbeschäftigte. Auch Beziehende von Wohngeld, Kinderzuschlag oder BAföG können durch die Energiebeihilfen unterstützt werden.
In den Beratungsstellen der Caritas unterstützen die Mitarbeitenden bei der Antragstellung. Diese ist unkompliziert und erfolgt über ein Formular in Verbindung mit Nachweisen über die Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung und den Einkommen des Haushalts. Für die Jahre 2022 bis 2024 können betroffene Haushalte jeweils einmalig einen Antrag stellen.
Im Landkreis Esslingen kann bei Bedarf ein Termin im Caritas-Zentrum oder in der Psychologischen Familien- und Lebensberatung vereinbart werden:
Psychologische Familien- und Lebensberatung
Werastr. 20
72622 Nürtingen
07022/2158-0
www.caritas-fils-neckar-alb.de
Caritas-Zentrum Esslingen
Mettinger Str. 123
73728 Esslingen am Neckar
Tel: 0711 396954-0