Kein 3G im Gottesdienst
Sicherlich haben Sie in der Presse mitbekommen, dass ab dem 14. Februar auch im Gottesdienst die 3G-Regel gelten sollte. Wir hatten einen entsprechenden Artikel auch ins Blättle gesetzt. Diese Regel wurde in der neuesten Verordnung für die Alarmstufe I geändert und entfällt. Es ist also kein 3G-Nachweis notwendig!
Außerdem entfällt ab sofort die Erfassung der Gottesdienstbesucher.
Es gelten weiter in allen Gottesdiensten die bekannten Hygienemaßnahmen: Desinfektion der Hände, Tragen einer FFP2-Maske und Abstand zwischen den Haushalten.