Informationen zur Wiederaufnahme der Gottesdienste ab 21. Mai
Liebe Gemeinde,
in der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist es seit Samstag, 9. Mai wieder möglich, miteinander in der Kirche Gottesdienst zu feiern. Über viele Wochen mussten wir darauf verzichten, was für uns alle ein schwerer Einschnitt war. Um die Gesundheit aller Mittfeiernden bestmöglich zu schützen, können bzw. dürfen die Gottesdienste durch Vorgaben der Landesregierung und der Diözese jedoch nur mit weitreichenden Einschränkungen stattfinden. Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt derzeit in unserer Seelsorgeeinheit, so dass ab dem Fest Christi Himmelfahrt (Donnerstag, 21. Mai) wieder Gemeindegottesdienste bei uns stattfinden können. An dieser Stelle möchten wir Ihnen diese Vorgaben erläutern:
1) Eine Gottesdienstteilnahme ist nur mit vorheriger telefonischer Anmeldung über das Pfarrbüro möglich. Emails oder ein Aufsprechen auf den Anrufbeantworter werden nicht berücksichtigt. Die Anmeldung ist ausschließlich ab Montag der Woche möglich, in der der Gottesdienst stattfindet. Sie erfolgt namentlich. Nicht angemeldete Gottesdienstbesucher müssen leider abgewiesen werden.
Eine Anmeldung für mehrere Gottesdienste im Voraus ist nicht möglich.
Außerdem ist eine Anmeldung nur für sich selbst und im Haushalt lebende Familienmitglieder möglich. Eine „Sammelanmeldung“ kann nicht entgegengenommen werden.
2) Einlass ist ab 30 Minuten vor Gottesdienstbeginn.
3) Vor dem Gottesdienst erfolgt eine Einlasskontrolle durch Ordner. Diese registrieren die ankommenden Gottesdienstbesucher und weisen ihnen ihre Sitzplätze zu. Die Liste wird 14 Tage aufbewahrt.
4) Vor Betreten der Kirche müssen die Hände desinfiziert werden. Desinfektionsstationen stehen bereit.
5) Bei Einlass und Auslass ist zwingend ein Mundschutz zu tragen. Dieser kann abgenommen werden, sobald der Sitzplatz in der Bank eingenommen ist. Stehplätze sind nicht möglich.
6) Ehepaaren und Familien ist er erlaubt, in einer Bank zu sitzen. Der Abstand von 2 Metern zu den übrigen Gottesdienstbesuchern ist einzuhalten.
7) Sollten Paare oder Familien Einzelplätze besetzen, werden Bänke mit markierten Plätzen frei bleiben. Diese dürfen nicht zusätzlich besetzt werden, damit die festgelegte Obergrenze an Gottesdienstbesuchern nicht überschritten wird. Die Ordner sind angewiesen, diese Obergrenze sicherzustellen.
8) Während des Gottesdienstes ist kein Gemeindegesang erlaubt. Der Friedensgruß muss weiterhin ohne Händereichen erfolgen. Auf die Austeilung der Kommunion, die auch nur unter hohen Auflagen erfolgen darf, wird bis auf Weiteres verzichtet. Zentrales Element wird die Verehrung des Allerheiligsten. Ab 13./14. Juni werden wir voraussichtlich wieder Eucharistiefeiern in unserer Seelsorgeeinheit feiern. Bis zu diesem Zeitpunkt feiern wir Wort-Gottes-Feiern mit der Verehrung des Allerheiligsten.
9) Werktagsgottesdienste (Eucharistiefeiern) finden bis auf Weiteres nicht statt Rosenkranzgebete, Morgengebet und Abendgebet finden frühestens ab dem 15. Juni statt. Taizé-Gebete werden erst wieder stattfinden, wenn Gemeindegesang erlaubt ist. Hierzu ergehen weitere Informationen an Sie.
Uns ist bewusst, dass die derzeitige Situation eine Herausforderung ist. In Gedanken und im Gebet verbunden haben wir jedoch die vergangenen, schwierigen Wochen gemeinsam durchgestanden. Daher möchten wir nun auch diese neue Wirklichkeit in unseren Kirchen miteinander und füreinander auf die bestmögliche Weise gestalten.
So schreibt auch Bischof Dr. Gebhard Fürst: „Trotz der Einschränkungen ist dies ein Zeichen der Ermutigung nach den vergangenen, für uns Christen sehr schweren Wochen“.
Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an das Pfarrbüro oder das Pastoralteam wenden. Wir möchten Sie auch ausdrücklich ermutigen, weiterhin die Angebote der Fernsehgottesdienste und (sofern möglich) die digitalen Angebote zu nutzen. Weiterhin sind in allen vier Kirchen Gebete, Impulse und Hausgottesdienste ausgelegt.
Bleiben Sie weiterhin gesund und im Gebet verbunden!
Ihr Pastoralteam